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Info und
Referenzen von Ernst Hoff
behördlich anerkannter Sachverständiger
für
Hamburg / Schleswig-Holstein
für Schleswig-Holstein:
Sachverständiger / Gefahrhundegesetz GefHG
Prüfung der Sachkunde nach § 8 des GefHG
für Hansestadt Hamburg:
Sachverständiger für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen
Aufgabe nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Hunde G -HH
(Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht
nach erfolgreicher Absolvierung der Gehorsamsprüfung)
Hinweis für Hundehalter aus Schleswig-Holstein:
Die Sachkundebeschulung und Sachkundeprüfung nach § 8 GefHG wird in
unserer Einrichtung / Sachverständigenbüro grundsätzlich nur mit Hund
und deren Halter als Team beschult. Dieses Angebot gilt ebenso für
Famileinmitglieder oder Personen die diese Hunde in der Öffentlichkeit
ausführen möchten.
Hinweis für Hundehalter aus Hamburg laut Hunde-G HH § 9 Absatz 1
Satz 1
Jeder Hundehalter erhält zusätzlich die Möglichkeit auf einem
Seminar-Lehrgang sich mit seinem Hund auf die Prüfung
der geforderten Gehorsamsprüfung vorzubereiten. Dieses Angebot gibt
jedem Hundehalter die Chance sich mit seinem Hund ordentlich auf die
Anforderungen des Hunde-G HH vorzubereiten. Dieses Sonder-Seminar wird
in Theorie und Praxis hier vor Ort in unserer Einrichtung der
"Therapiestation für Hunde" angeboten.
Die Gebühren für Beschulung / Prüfergebühren / Behördengebühren werden
jeweils gesondert und getrennt berechnet.
Alle Gebühren werden den Vorgaben der Hansestadt - Hamburg einheitlich
angepasst.

Viele weitere Referenzen des Sachverständigen Ernst Hoff
sind hier einzusehen.
(PDF-Datei; 2,1 MB)
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