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Info und Referenzen von Ernst Hoff

behördlich anerkannter Sachverständiger
für
Hamburg / Schleswig-Holstein

für Schleswig-Holstein:
Sachverständiger / Gefahrhundegesetz GefHG
Prüfung der Sachkunde nach § 8 des GefHG

für Hansestadt Hamburg:
Sachverständiger für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen
Aufgabe nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des Hunde G -HH
(Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht
nach erfolgreicher Absolvierung der Gehorsamsprüfung)



Hinweis für Hundehalter aus Schleswig-Holstein:
Die Sachkundebeschulung und Sachkundeprüfung nach § 8 GefHG wird in unserer Einrichtung / Sachverständigenbüro grundsätzlich nur mit Hund und deren Halter als Team beschult. Dieses Angebot gilt ebenso für Famileinmitglieder oder Personen die diese Hunde in der Öffentlichkeit ausführen möchten.


Hinweis für Hundehalter aus Hamburg laut Hunde-G HH § 9 Absatz 1 Satz 1
Jeder Hundehalter erhält zusätzlich die Möglichkeit auf einem Seminar-Lehrgang sich mit seinem Hund auf die Prüfung
der geforderten Gehorsamsprüfung vorzubereiten. Dieses Angebot gibt jedem Hundehalter die Chance sich mit seinem Hund ordentlich auf die Anforderungen des Hunde-G HH vorzubereiten. Dieses Sonder-Seminar wird in Theorie und Praxis hier vor Ort in unserer Einrichtung der "Therapiestation für Hunde" angeboten.

Die Gebühren für Beschulung / Prüfergebühren / Behördengebühren werden jeweils gesondert und getrennt berechnet.

Alle Gebühren werden den Vorgaben der Hansestadt - Hamburg einheitlich angepasst.



Viele weitere Referenzen des Sachverständigen Ernst Hoff sind hier einzusehen. (PDF-Datei; 2,1 MB)